Abzugs- / Gartenwasserzähler

Trinkwassermengen, die für die Bewässerung von Pflanzen verwendet und nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, können von der Schmutzwassergebühr befreit werden. Hierfür sind die nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen über Gartenwasserzähler bzw. Abzugszähler zu erfassen. Damit die von Gartenwasserzählern erfassten Wassermengen anerkannt und von der Schmutzwassergebühr befreit werden können ist es erforderlich, dass die Gartenwasserzähler korrekt verbaut und bei den Gemeindewerken Cadolzburg angemeldet sind sowie sich innerhalb ihrer Eichgültigkeitsdauer befinden.

Bitte beachten Sie das neue Formblatt für die Anmeldung neuer Gartenwasser- bzw. Abzugszähler sowie die Auswechslung alter Zähler gegen neue Zähler. Des Weiteren sind neue Gartenwasserzähler zusätzlich zu verplomben. Die hierfür benötigten Plomben stellen wir Ihnen zur Verfügung. Andere Plomben werden nicht akzeptiert. 

Das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die erforderliche Fotodokumentation können Sie entweder per Post oder bequem per Email an vertrieb@werke-cadolzburg.de senden.


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