Marktkommunikation
Netzdaten
Preise für Mehr-/Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Die Gemeindewerke Cadolzburg erstellen die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.