Marktkommunikation


Netzdaten

Preise für Mehr-/Mindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Die Gemeindewerke Cadolzburg erstellen die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.