Vereinheitlichung der Beitrags- und Gebührenerhebung

In der Marktgemeinde Cadolzburg bestanden in der Vergangenheit aufgrund der Mehrzahl nicht unmittelbar zusammenhängender Ortsteile mit ihren jeweiligen eigenen technischen Systemen insgesamt sechs getrennte Einrichtungen für die Abwasserbeseitigung (Kernort Cadolzburg mit Wachendorf, Egersdorf, Egersdorf-Nord,
Egersdorfer Waldsiedlung, Greimersdorf, Seckendorf, Gewerbegebiet Schwadermühle und Am Farnbach plus fünf weitere Einrichtungen für die Außenorte Deberndorf, Roßendorf, Gonnersdorf, Steinbach, Zautendorf, Rütteldorf, Ballersdorf und Vogstreichenbach). Die Beitragsmaßstäbe und -höhe unterschieden sich, während die vormalige „Einleitungsgebühr“ (d. h. ohne Trennung in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr) in den sechs getrennten Einrichtungen in gleicher Höhe festgesetzt war.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zu gesplitteten Abwassergebühren, mussten einerseits die Einleitungsgebühr in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr getrennt und andererseits die Gebührensätze für die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühr nach der jeweiligen Einrichtung ermittelt werden. Im Zuge der zum 1. Januar 2018 eingeführten getrennten Abwassergebühren konnten die bisher sechs gentrennten Einrichtungen bereits auf zwei Einrichtungen reduziert werden (Kernort Cadolzburg wie vorstehend plus eine weitere Einrichtung aus der Zusammenführung der vormals fünf Einrichtungen der Außenorte). Für die derzeitige Einrichtung 2, die die Gemeindeteile Deberndorf, Roßendorf, Gonnersdorf, Steinbach, Zautendorf, Rütteldorf, Ballersdorf und Vogtsreichenbach umfasst, ergaben sich hohe Schmutzwassergebühren. Denn der Betrieb und die Unterhaltung der technischen Systeme dieser Einrichtung sind teurer als im Kernort und zugleich verteilen sich diese höheren Kosten auf eine geringere Schmutzwassermenge als im Kernort.

Um in den die derzeitige Einrichtung 2 ausmachenden Außenorten zu einer günstigeren Schmutzwassergebühr zu kommen, verfolgt die Marktgemeinde Cadolzburg eine Vereinheitlichen der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühren. So wie für das gesamte Gemeindegebiet nur einheitliche Sätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B bestimmt sind, soll es auch nur einheitliche Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung im gesamten Gemeindegebiet geben. Einheitliche Gebühren können nur durch eine Zusammenführung der beiden bisher noch getrennten Abwassereinrichtungen erreicht werden, was wiederum einen einheitlichen Beitragsmaßstab voraussetzt. Entsprechend eines Beschlusses des Marktgemeinderats vom 22. Juli 2019 wird dies umgesetzt, indem eine Satzungsgestaltung mit Maßstabwechsel „tatsächliche Geschossfläche wird zulässige Geschossfläche“ erfolgt. Ein solcher Wechsel des Beitragsmaßstabs von der tatsächlichen zur zulässigen Geschossfläche ist rechtlich ohne Weiteres zulässig und in ständiger Rechtsprechung des BayVGH ausdrücklich anerkannt. Die Voraussetzungen für die Vereinheitlichung werden nun zügig vorangetrieben. Als nächste Schritte werden die Daten für die Ermittlung der zulässigen Geschossfläche in den von der Änderung betroffenen Gemeindeteilen erhoben und der Entwurf für die erforderliche Satzungsänderung ausgearbeitet. Einheitliche Beiträge und einheitliche Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden mit dem neuen Kalkulationszeitraum ab 2021 wirksam.